Jugendschutz

Liebe Eltern,

wir freuen uns darüber, dass Ihre minderjährigen Kinder auch ohne Ihre Begleitung mit uns zu Umzügen und verschiedenen Veranstaltungen gehen dürfen. Dabei versuchen wir selbstverständlich „ein Auge“ auf Ihren Nachwuchs zu haben. Wir können jedoch keine umfassende Beaufsichtigung der Jugendlichen gewährleisten. Daher haben wir folgendes ausgearbeitet:

1. Ausfahrten zu Umzügen für Minderjährige (Achtung: Regeln für Nachtumzüge und Abendveranstaltungen siehe weiter unten)

Wir vertrauen darauf, dass Ihre Kinder selbstständig, eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst handeln. Das betrifft vor allem die ordentliche Häsbekleidung, rechtzeitiges Erscheinen am Aufstellungsplatz und zur Rückfahrt, vorbildliches Verhalten mit und ohne Maske und natürlich ganz besonders den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol nach dem Jugendschutzgesetz.
Wir können grobe Verstöße gegen die Häsordnung bzw. die guten Sitten, Alkohol- und Drogenmissbrauch und noch Schlimmeres wie Gewaltdelikte und Sachbeschädigung nicht dulden. Ebenso wollen wir bei Notfällen wie Verletzungen, Krankheiten und Vermissten schnell reagieren können.

Um Sie sofort informieren und gemeinsam mit Ihnen Maßnahmen einleiten zu können, wenn ihr Kind von oben genannten Gründen betroffen ist benötigen wir die Kontaktdaten, unter denen Sie für uns erreichbar sind. 

Bitte füllen Sie das Formular 1 aus. Dieses behält bis zum Ende der diesjährigen Fasnetssaison (Aschermittwoch) seine Gültigkeit und wird danach von uns vernichtet. Wir versichern Ihnen, dass die Daten ausschließlich für oben genannte Zwecke benutzt und nicht an Dritte weitergereicht werden.

 

2. Nachtumzüge und Abendveranstaltungen

Nur Erwachsene dürfen an Nachtumzügen teilnehmen. Ausnahmen gelten, wenn Jugendliche ab 16 Jahren von Ihren Eltern begleitet werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie eine geeignete, volljährige Person als Erziehungsbeauftragten für Ihr Kind/Ihre Kinder benennen. Diese Person kann die Aufsichtspflicht für insgesamt maximal 3 Jugendliche ab 16 Jahren bei einer Veranstaltung übernehmen.

Bei Abendveranstaltung gilt dasselbe für Jugendliche unter 16 Jahren. Weiterhin gilt, dass alle Jugendlichen die Veranstaltung um 24.00 Uhr verlassen müssen, wenn Sie nicht in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten sind.

Zur Beauftragung des Erziehungsbeauftragten füllen Sie bitte das Formular 2 aus. Wir werden die Ausweise der Jugendlichen und des erwachsenen Betreuers überprüfen.

Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesen Regeln in Ihrem Sinne handeln und bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Minderjährigen mehr ohne ausgefülltes Formular auf Veranstaltungen und Umzüge mitnehmen werden.

 

Danke für Ihr Verständnis!

 

Die Narrenzunft Horig e.V.

Horig, horig, horig ischt dia Katz

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